Die SPÖ hat durchgesetzt: Keine Selbstbehalte für Kinder im Spital
Eltern von kranken Kindern haben viele Sorgen. Wir nehmen ihnen eine ab.
Bisher mussten bis zu 560 Euro pro Kind bei einem mehrwöchigen Aufenthalt in Krankenhaus von den Eltern als Selbstbehalt bezahlt werden. Im Rahmen des Finanzausgleichs wurde dieser Selbstbehalt für Kinder in Spitälern abgeschafft. Damit wird eine langjährige Forderung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser umgesetzt. Zudem gibt es 200 Mio. Euro für den Ausbau der Primärversorgung.
In Sachen Abschaffung des Kinderselbstbehalts in Spitälern sind bereits mehrere Sechs-Parteien-Entschließungsanträge im Parlament beschlossen worden. Die Umsetzung „bringt eine längst überfällige und spürbare Entlastung für die Eltern“, betont Ministerin Oberhauser.
Ausbau der Primärversorgung im Sinne der PatientInnen
Darüber hinaus haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen in zwei 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) auf die weitere Vertiefung der Gesundheitsreform geeinigt. Mit der Zweckwidmung von 200 Mio. Euro gibt es nun erstmals eine vertraglich fixierte Finanzierungszusage der Länder und der Sozialversicherung für die Primärversorgung.
„Das ist ein großer Erfolg im Sinne der Patientinnen und Patienten“, freut sich Oberhauser. „Die Einigung auf den Ausbau der Primärversorgung bringt uns dem gemeinsamen Ziel, einerseits den Spitalsbereich zu entlasten und andererseits die ambulante und niedergelassene Versorgung auszubauen, einen großen Schritt näher“, so Oberhauser.
Im Zentrum der Primärversorgung steht die umfassende und niedrigschwellige Versorgung der Patientinnen und Patienten durch HausärztInnen und multiprofessionelle Betreuungsteams als erste Anlaufstelle bei Beschwerden – und zwar nahe am Wohnort und mit längeren Öffnungszeiten.
Finanzierbarkeit öffentlicher Gesundheitsversorgung langfristig sichergestellt
Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wurde außerdem vereinbart, dass die Gesundheitsausgaben bis 2021 jährlich um maximal 3,2 bis 3,6 Prozent steigen sollen; damit ist die langfristige Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung sichergestellt. „Unser politisches Ziel ist es, das öffentliche Gesundheitssystem zu stärken, denn nur ein öffentliches Gesundheitssystem kann die flächendeckende und faire Gesundheitsversorgung für alle Menschen gewährleisten“, betont Oberhauser.