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Mythen & Fakten zum Thema Pensionen (3)

17. Februar 2016

Mythen & Fakten zum Thema Pensionen (3)

Die ÖVP will wieder einmal Pensionen kürzen. Aber nicht mit uns!

Seit Wochen hören wir: Schnappt die Pensions-Falle zu? Droht das Pensionssystem aus dem Ruder zu laufen? Ist ein Automatismus “die” Lösung? Oder das Einfrieren des Bundeszuschusses? Der 29. Februar ist der Tag der Entscheidung.

Faktum ist: Die Regierung hat eine politische Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zu diesem Termin abklären soll, wo gegebenenfalls zusätzliche, vertiefende Maßnahmen zu setzen sind.

Vorab: “Schwarzmalerei ist unangebracht.” Das sagen nicht wir, sondern der Pensionsexperte Ulrich Schuh der Eco-Austria – ein Wirtschaftsforschungsinstitut, das absolut unverdächtig ist, der Sozialdemokratie nahe zu stehen. Wir sind auf gutem Kurs, trotz politisch motivierter Unkenrufe. Und: Wir werden nicht bei den Alten, Armen und Kranken sparen. Denn: die Pensionshöhe darf nicht von Aktienkursen abhängig sein. Deshalb halten wir – auch in Zukunft – an unserem erfolgreichen System fest.

1) Falsch ist: Die Regierung tut nichts in Sachen Pensionen.

Fakt ist: Die Arbeitsgruppe der Regierung arbeitet auf Hochtouren.

Die Regierung hat eine politische Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum 29. Februar abklären soll, wo gegebenenfalls zusätzliche, vertiefende Maßnahmen zu setzen sind. Mitglieder sind Sozialminister Alois Stöger und AK-Direktor Werner Muhm sowie Finanzminister Hans Jörg Schelling und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger.

2) Falsch ist: Die Pensionskosten explodieren.

Fakt ist: Wir sind auf gutem Kurs.

Die in den letzten Jahren gesetzten Reformen wirken. In Summe wurden von 2009 bis 2016 rund 7,5 Mrd. Euro weniger ausgegeben als ohne Reformen. Alleine die Dämpfung bei den Pensionsanpassungen (zuletzt 2013 und 2014) erwirken zwischen 2009 und 2016 rund 3,2 Mrd. Euro an Minderausgaben.

3) Falsch ist: Das Pensionssystem ist am Ende.

Fakt ist: Das faktische Pensionsantrittsalter steigt, die Reformen greifen.

Wir liegen sogar über dem Plan. Die Zielvorgabe der Regierung von durchschnittlich 60,1 Jahren für 2018 beim Pensionsantrittsalter wurde bereits im ersten Halbjahr des Vorjahres erreicht. Internationale Studien zeigen: Österreich hat die Fehler anderer Länder nicht gemacht und sehr gute Nettoersatzraten. Das bedeutet Pensionen, von denen man auch leben kann.

4) Falsch ist: Eine Aufwertung der Gesamtgutschrift am Pensionskonto nur mit der Inflation ist „die“ Lösung.

Fakt ist: Dieser ÖVP-Vorschlag ist eine massive Pensionskürzung.

Das sogenannte „Expertenpapier“ des Koalitionspartners spricht davon, die Gesamtgutschrift am Pensionskonto nur mit der Inflation aufzuwerten, statt mit der Lohnsteigerung. Das ist natürlich eine durchschaubare Pensionskürzung bei den derzeit Berufstätigen, besonders bei den Jungen. Die Verluste würden bei den heute 40-Jährigen 18-26 Prozent betragen.

5) Falsch ist: Den Bundeszuschuss einzufrieren ist „die“ Lösung.

Fakt ist: Auch diese ÖVP-Idee bedeutet Pensionskürzungen.

Der Vorschlag der ÖVP würde dazu führen, dass wir nicht mehr als 10,5 Mrd. Euro an Bundesmitteln ausgeben dürften. Dies würde real zu einer Kürzung der Pensionen von jährlich 1-2 Prozent führen oder bedeuten, dass 30.000 Personen nicht mehr in Pension gehen können. Zudem sprechen internationale Erfahrungen dagegen. In Schweden, wo die Pensionsausgaben gedeckelt sind, müssen laufend Nachbesserungen über das Steuersystem erfolgen, um Härten auszugleichen.

6) Falsch ist: Ein Automatismus ist „die“ Lösung.

Fakt ist: Ein Automat hat keine politische Verantwortung.

Auch wenn die ÖVP noch so sehr darauf drängt, wir wollen nicht, dass ein Automat über die Pensionen entscheidet! Ein Automatismus, wie ihn die ÖVP vorgeschlagen hat und der am Antrittsalter ansetzt, würde die Planbarkeit sowohl für die Wirtschaft als auch für die ArbeitnehmerInnen aushebeln. Man würde nie wissen, wann eine Arbeitskraft in Pension gehen kann. Auch werden Arbeitsmarkteffekte vollkommen ausgeblendet und Ältere damit in die Arbeitslosigkeit verschoben.

7) Falsch ist: Das Pensionsantrittsalter der Frauen muss sofort angehoben werden.

Fakt ist: Die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ist ab 2024 durch ein Verfassungsgesetz geregelt.

Gesetzlich vorgesehen ist eine sukzessive Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das der Männer bis 2033. Davor geht es aber darum, die familiäre und berufliche Chancengleichheit der Frauen zu stärken. Das heißt: mehr Betreuungsplätze für Kinder, mehr Möglichkeiten für Papamonat und Väterkarenz und geeignete Rahmenbedingungen, um einen leichteren Übergang von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung zu erreichen. Vor allem aber braucht es mehr Arbeitsplätze für Ältere. Denn sonst werden Frauen statt in die Pension lediglich in die Arbeitslosigkeit verschoben.

8) Falsch ist: Eine Umstellung auf ein nicht-staatliches System wäre besser.

Fakt ist: Die Pensionen dürfen nicht von Aktienkursen abhängen.

Auf dem Versicherungssystem beruhende Betriebsoder Privatpensionen (sogenannte 2. und 3. Säule) sind den Schwankungen der Finanzmärkte ausgeliefert. Das haben zigtausende Menschen bitter erfahren müssen, die dadurch ihr Erspartes verloren haben. Nur ein Pensionssystem, das auf dem solidarischen Umlageverfahren basiert, ermöglicht wirklich sichere Pensionen. Umlagesystem bedeutet, dass die staatlichen Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Berufstätigen direkt an die PensionistInnen ausbezahlt, also „umgelegt“, werden.

9) Falsch ist: Pensionskürzungen sind nötig, um das System zu retten.

Fakt ist: Unser Pensionssystem ist sicher.

Wir brauchen Arbeitsplätze für ältere Menschen statt Pensionskürzungsphantasien. Für uns gilt: Beschäftigung statt Verunsicherung. Tatsache ist, dass nicht zuletzt aufgrund des Umlageverfahrens die Beschäftigung der Schlüssel zur Pension ist. Und zwar nicht nur was die eigene Geldbörse, sondern auch was das Staatsbudget betrifft. Denn für das Budget hätte ein Ansteigen der Beschäftigungsquote bei den über 50-Jährigen um bloß zwei Prozent die gleichen Auswirkungen wie ein Ansteigen des faktischen Pensionsantrittsalters um ein Jahr.

10) Falsch ist: Bei den BeamtInnen bleibt alles wie es ist.

Fakt ist: Die BeamtInnen werden Schritt für Schritt in die gesetzliche Pensionsversicherung integriert.

2014 wurden rund sechs Prozent des BIP als Staatszuschuss für alle Pensionen aufgewandt. Der Anteil für BeamtInnen-Ausgaben an der Wirtschaftsleistung (BIP) sinkt von rund drei Prozent (2014) auf rund ein Prozent (2060). Dabei sind auch die Ausgaben für LandesbeamtInnen umfasst.

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